Kalkulation von Stundensätzen

29. August 2019

Beim Thema Preiskalkulation tun sich vor allem Existenzgründer schwer. Oft höre ich Sätze wie: „Das ist doch viel zu teuer, da bekomme ich nie Kunden“. 

Anfangen sollte man eine Preiskalkulation immer mit den tatsächlichen Kosten auf Jahresbasis. Es ist wichtig alle anfallenden Kosten in die Kalkulation einzubeziehen, also auch Versicherungen, Kammerbeiträge, Fremdenverkehrssteuer etc.. Nur so bekommen Sie ein genaues Bild davon, was Sie in Rechnung stellen müssen, um Ihre Vorstellungen zu erreichen. 

Im zweiten Schritt kommen die kalkulatorischen Kosten hinzu, also vor allem der Unternehmerlohn. Hier müssen Sie sich überlegen, wieviel ‚Gehalt‘ Sie pro Stunde verdienen und auch wie viele Stunden Sie insgesamt arbeiten möchten. Haben Sie einen hohen Einsatz von Eigenkapital? Dann sollten Sie auch kalkulatorische Zinsen berücksichtigen. Wenn Sie das Geld nicht in Ihr Unternehmen stecken würden, könnten Sie es ja anlegen. In Zeiten von sehr niedrigen Zinssätzen ist das nur ein kleiner Kostenfaktor, nichtsdestotrotz sollten man ihn berücksichtigen.

In Schritt drei sollten Sie Ihren Gewinnaufschlagsatz kalkulieren. Wieviel % der Kosten möchten Sie zusätzlich zu Ihrem Unternehmerlohn erwirtschaften?

Am Schluss der Kalkulation müssen Sie sich nun noch überlegen, wie viele Stunden im Jahr Sie Ihren Auftraggebern in Rechnung stellen möchten. Hier bleiben Verwaltungszeiten und Leerlaufzeiten außen vor. Die Gesamtkosten durch die gesamten Stunden ergibt Ihren Stundensatz.

Diese Kalkulation sollte man regelmäßig, am besten jährlich, überprüfen. Es geht hauptsächlich darum herauszufinden, ob die Kosten noch stimmen und ob ihre Kalkulation mit den in Rechnung gestellten Stunden noch passt.


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