Corona Krise – Finanzielle Möglichkeiten

26. März 2020

Momentan geht es in der Presse drunter und drüber, was Unterstützungsmöglichkeiten aufgrund des Coronavirus betrifft. Aus diesem Grund habe ich hier alle aktuell feststehenden Unterstützungen für Sie zusammen gestellt:

1.       Bayerische Soforthilfe: Das haben die meisten schon letzte Woche beantragt und die ersten haben auch schon Bewilligungsbescheide per Email erhalten. Infos finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

2.       Soforthilfe Bund: Am Wochenende bereits hat der Bund auch ein Soforthilfeprogramm angekündigt. Diese Soforthilfe ist gestaffelt: Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten einmalig 9.000EUR für drei Monate, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigen erhalten einmalig bis zu 15.000EUR für drei Monate. Die Beantragung soll über die Länder erfolgen. Aktuell gibt es noch keine Infos, wie genau für Bayern der Antrag gestellt werden kann. Sobald es Neuigkeiten gibt, schreibe ich Ihnen wieder. Wenn ich die Informationen richtig verstanden habe, wird dieser Zuschuss allerdings mit dem Bayerischen Sofortzuschuss verrechnet und Sie bekommen nur die Differenz zusätzlich – das aber nur als Vorab-Info! Erste Informationen finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

3.       Unternehmen, die von Corona betroffen sind, können Sozialversicherungsbeiträge bis vorerst Ende Mai zinsfrei stunden lassen. Das können Sie einfach per Email erledigen, indem Sie eine kurze Begründung und die Bitte um Stundung aller Beiträge bis Ende Mai schreiben. (Jede Krankenkasse muss einzeln beantragt werden!)

4.       KFW-Kredite: Für von Corona betroffene Unternehmen stehen günstige KFW- und LFA-Kredite zur Verfügung. Ansprechpartner ist hier immer Ihre Hausbank, die diese Kredite vermitteln kann. Natürlich vergeben die Hausbanken diese Kredite nicht so gerne, weil sie selbst fast nichts daran verdienen. Seien Sie einfach hartnäckig und fragen explizit nach. Erst Infos finden Sie hier: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

5.       Kurzarbeitergeld: Wenn Sie nicht mehr genug Arbeit für Ihre Angestellten haben, können Sie Kurzarbeit anfordern. ACHTUNG: Falls Sie für März noch Kurzarbeitergeld beantragen möchten, handeln Sie schnell, die Anzeige über Kurzarbeitergeld muss bis 31.03.2020 gestellt werden – das geht auch online! Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld und unter diesem Link gibt es sogar Videos zum Ablauf: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

6.       Erleichterter Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV): Sollten Sie aufgrund von Verdienstausfall Ihren eigenen Lebensunterhalt und die Wohnung nicht mehr bezahlen können, gibt es die Möglichkeit über die Jobcenter Grundsicherung zu beantragen – ohne Vermögensprüfung! Infos finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

7.       Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz: Aktuell ist noch offen, ob Unternehmen, die aufgrund der Ausgangsbeschränkung Ihre Geschäfte schließen mussten (z.B. Restaurants, Bars, Einzelhandel ohne Lebensmittel, etc.) Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz beantragen können. Ich habe beispielhaft für eine Mandantin diese Entschädigung beantragt, sobald der Fall positiv beschieden wird, gebe ich Ihnen nochmal Bescheid und wir können die restlichen Anträge stellen. In der Literatur wird das sehr unterschiedlich gesehen. Einige Meinungen sagen, dass die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz nur für Unternehmer gilt, die eine Quarantäneanordnung bekommen haben. Es bleibt spannend!

8.       Steuerstundungen: Von Corona betroffene Unternehmen können fällige Steuern bis Ende 2020 zinslos stunden lassen. Anträge für Bayern finden Sie hier: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ (unter „Steuerstundung“)

9.       Unternehmen, die die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung – das sogenannte 1/11 – fällig am 10.02.2020 gezahlt haben, können sich die Sondervorauszahlung wieder erstatten lassen.

10.   Ihre Mitarbeiter: Um Kosten zu sparen, sollten Sie überlegen, wie Sie mit Ihren Arbeitnehmern umgehen. Folgende Möglichkeiten haben Sie:

Falls Sie Unterstützung bei der Beantragung der Hilfen benötigen, geben Sie mir bitte Bescheid. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass es wegen der akuten Situation derzeit etwas dauern kann. Am einfachsten ist es, wenn Sie mir eine kurze Email schreiben, was ich für Sie beantragen soll oder auch zu welchen Punkten Sie noch genauere Infos benötigen.

Die aufgeführten Stichpunkte sind nur eine Momentaufnahme. Weitere Hilfen sind in Aussicht gestellt, aber noch nicht umgesetzt worden. Ich versuche auf dem neuesten Stand zu bleiben und Sie zu informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Ich selbst bin aktuell täglich im Büro, aber ausschließlich über Telefon und Email erreichbar. Bitte stellen Sie mir Unterlagen nach Möglichkeit digital zur Verfügung. Das geht via Email, Clouddienste wie Dropbox und wer es schon nutzt: Unternehmen Online – wer es nutzen will, bitte Bescheid sagen. Zur Not können Sie mir die Unterlagen auch per Post schicken oder an der Tür abgeben. Anträge auf Erstattungen etc. gehen aktuell vor, daher kann es bei Buchführungen und Steuererklärungen aktuell zu Verzögerungen kommen – ich bitte um Ihr Verständnis!

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!


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