25. November 2020
Die Bundesregierung hat aufgrund des bestehenden Lockdowns weitere Coronahilfen bis zum Juni 2021 angekündigt. Weil es aktuell etwas unübersichtlich ist, habe ich die derzeit bestehenden Corona-Hilfen für Euch zusammengefasst:
- Das Überbrückungsgeld II für die Zeit vom September 2020 bis Dezember 2020: Berechtigt sind Unternehmen mit bestimmten Umsatzeinbrüchen in den Monaten April 2020 bis August 2020 vergleichen zum jeweiligen Vorjahresmonat. Gezahlt werden je nach Umsatzeinbruch bis zu 90% der betrieblichen Fixkosten wie Miete, Strom, Leasinggebühren, Zinsen aus Finanzierungen, Abbonements (Software, Homepage, etc.), Telefon, Versicherungen, etc.
- Novemberhilfen (auch außerordentliche Wirtschaftshilfe genannt): Die Novemberhilfen werden speziell für Firmen gezahlt, die aufgrund des November-Lockdowns schließen mussten. Begünstigt sind auch indirekt betroffene Firmen: erzielte man nachweislich mindestens 80% Ihrer Umsätze mit von der Schließung direkt betroffenen Unternehmen erzielten. Erhalten sollen Förderberechtigte 75% des erlittenen Umsatzausfalls im Vergleich zum Vorjahr. Ende November sollen die ersten Abschlagszahlungen geleistet werden.
- Für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 wurde bereits die Überbrückungshilfe III angekündigt: Die Regelungen lehnen sich an die Überbrückungshilfe II an. Neu ist: Für Soloselbstständige soll es eine sogenannte Neustarthilfe von bis zu 5.000EUR geben, die als Betriebskostenpauschale in Höhe von 25% des Umsatzes im Vergleichszeitraum berechnet werden soll.
Maßnahmen, die bereits Mitte/Anfang des Jahres beschlossen wurden und weiterhin gelten:
- Vereinfachte zinslose Steuerstundungen, Herabsetzungen von Vorauszahlungen
- Flexibleres Kurzarbeitergeld und flexible Arbeitszeitregelungen
- Für die Gastronomie: Herabsetzung der Steuersätze für Mahlzeiten auf den ermäßigten Steuersatz bis 30.06.2021
- Herabsetzung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%
- Vereinfachter Zugang für Grundsicherung auch für Selbstständige
- Vergünstigte Kredite über die KFW und LFA
Für nähere Informationen oder Unterstützung bei den Anträgen können Sie uns gerne kontaktieren.
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