Kinderbetreuung steuerlich geltend machen

2. März 2021

Unterstützen Sie die Großeltern oder andere Verwandte/ Freunde bei Ihrer Kinderbetreuung, können Sie Ihnen etwas Gutes tun und noch steuerlich davon profitieren! Die gesamten Kosten, welche bei Anreise und Aufenthalt anfallen, können Sie den Betreuern erstatten und bis zu maximal 4.000EUR/Jahr in Ihrer Steuererklärung angeben. Abgezogen werden als Sonderausgaben 2/3 der Kosten, wodurch sich Ihre Einkommensteuer reduziert. Ihre Verwandten/ Freunde müssen im Gegenzug nichts versteuern, da es sich nur um die Erstattung von Kosten handelt.

In erster Linie betrifft das die Fahrt- bzw. Anreisekosten. Kommen z.B. Ihre Eltern mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn oder sogar mit dem Flieger, können Sie diese Kosten übernehmen – entweder direkt selbst zahlen oder erstatten. Bei Anreise mit dem PKW können Sie pauschal 0,30EUR je km hin und zurück zahlen. Übernachten die Eltern im Hotel, können Sie auch die Hotelkosten für sie übernehmen!

Wie so oft steckt der Teufel im Detail: Sie müssen im Vorfeld mit Ihren Eltern einen kurzen Betreuungsvertrag abschließen, in dem am besten auch die Betreuungszeiten geregelt sind. Zudem müssen Zahlungen an Ihre Eltern aus Nachweisgründen per Überweisung erfolgen; ansonsten werden die Kosten vom Finanzamt nicht anerkannt. Ich würde auch empfehlen, dass die Eltern Ihnen zusätzlich zum Vertrag eine kurze Aufstellung über die Kosten schreiben – eine Art Rechnung, damit man gleich einen Nachweis hat, wie man auf die Beträge gekommen ist.


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