Haustiere steuerlich geltend machen

Haustiere steuerlich geltend machen – Eine haushaltsnahe Dienstleistung

3. Juni 2019

Tierhalter kennen das Problem: Der Urlaub steht an und man ist auf der Suche nach einem Hunde- oder Katzensitter. Mittlerweile gibt es immer mehr Firmen, die das professionell anbieten. Noch nicht jeder weiß davon, aber der Staat beteiligt sich an den Kosten. …

Kommt der Katzen- oder Hundesitter zu Ihnen nach Hause und betreut vor Ort Ihren Vierbeiner, können Sie die Kosten als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ steuerlich geltend machen. Sie erhalten pauschal 20% erstattet – unabhängig von ihrem eigenen Steuersatz (natürlich nur, sofern auch Steuern gezahlt werden).

Einzige Voraussetzungen ist eine ordnungsgemäße Rechnung und der Rechnungsbetrag muss überwiesen, per Lastschrift oder mit Karte gezahlt werden. Barzahlungen werden in der Regel nicht berücksichtigt. Hat man schon bar gezahlt, kann man zumindest den Versuch zur Geltendmachung starten.

Zusatz: Die Regelung gilt für alle Haustiere, nicht nur für Hunde und Katzen!


TEILEN SIE DIESEN LINK AUF