Nahezu jeder Selbstständige ist schon einmal damit konfrontiert worden. Man kauft ein neues Auto und der Steuerberater fragt, wie denn der Privatanteil berechnet werden soll.
Zum Hintergrund: Bei PKW gilt beim Finanzamt der sogenannte Anscheinsbeweis. Das Finanzamt geht davon aus, dass jedes Auto – ausgenommen Transporter und LKW – privat genutzt wird. Ist das nicht so, trifft den Steuerpflichtigen die Beweislast.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, den Privatanteil Ihres Autos zu berechnen:
Für alle, die es möglichst einfach haben möchten und nicht so sehr auf’s Geld achten ist die 1%-Methode geeignet. Als Privatanteil werden hier monatlich 1% des Bruttolistenneupreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt. 80% davon sind zudem noch umsatzsteuerpflichtig, also plus 19% Mehrwertsteuer.
Entscheidend ist hier die Bedeutung des Wortes „Bruttolistenneupreis“. Auch wenn ich das Auto für 2.000EUR gebraucht gekauft habe, es aber mal einen Listenpreis (vor Abzug jeglicher Rabatte) von 60.000EUR hatte, muss ich jeden Monat 600EUR als Einnahme ansetzen. Bei gebrauchten oder bereits abgeschriebenen Autos sind hier oft die anzusetzenden Einnahmen höher als die tatsächlichen Ausgaben. Der Gesetzgeber geht insofern auf den Steuerzahler zu, dass man dann den Privatanteil auf die Höhe der Kosten beschränken kann. Unterm Strich bedeutet das soviel wie „es werden tatsächlich keine Kosten vom Auto abgezogen“, weil fiktive Einnahmen = gesamte KFZ-Ausgaben.
> Das hindert den Gesetzgeber übrigens nicht daran, bei Veräußerung den Veräußerungsgewinn in voller Höhe als steuerpflichtig zu behandeln!
Voraussetzung für die Nutzung der 1%-Methode ist lediglich, dass man das Auto zu mehr als 50% betrieblich nutzt. Das muss man dem Finanzamt durch ein Fahrtenbuch nachweisen, welches man über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten führen sollte.
Wollen Sie Geld sparen und sind bereit dafür ein wenig Arbeit zu investieren? Dann lohnt sich die Fahrtenbuchmethode. Im Fahrtenbuch muss jede einzelne Fahrt mit Datum, Reiseziel, Reisezweck, km-Anfang, km-Ende und die Unterscheidung beruflich oder privat aufgezeichnet werden.
Aus den gesamt gefahrenen km lässt sich die tatsächliche prozentuale Privatnutzung ermitteln. In der Buchführung wird als Einnahme nur der Anteil der Kosten berücksichtigt, der auf die anteilige Privatnutzung entfällt. Z.B. 10.000EUR Fahrzeugkosten, 20% Privatanteil = 2.000EUR fiktive Einnahme, verbleiben 8.000EUR abzugsfähig Kosten.
Man sollte nur darauf achten, dass man das Fahrtenbuch auch ordnungsgemäß führt. Das Fahrtenbuch ist in jeder Betriebsprüfung Thema. Mittlerweile gibt es auch elektronische Fahrtenbücher wie z.B. Vimcar, die die gefahrene Strecke elektronisch aufzeichnen. Diese elektronischen Fahrtenbücher sind aber nur zugelassen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Ein Kriterium ist, dass man Fahrten nur bis zu 7 Tage lang ergänzen darf. Bei betrieblichen Fahrten muss man noch Reiseziel und Reisezweck ergänzen, sowie die Fahrt als betrieblich markieren. Hat man das vergessen, gelten die Fahrten als Privatfahrten.
Ich persönlich vertraue auf das Papierfahrtenbuch. Wenn man sich einmal dran gewöhnt hat, ist es recht simpel. Ich fahre los – wenn ich ankomme hole ich das Fahrtenbuch raus, ergänze den End-km-Stand, schreibe in die neue Zeile gleich den End-km-Stand als Start-km-Stand und ergänze noch Reiseziel, Reisezweck und die besuchten Personen. Das ist maximal 30 Sekunden Aufwand. Sollte man mal eine Fahrt vergessen, kann man diese zeitnah nachtragen. Wie sagt man so schön: Papier ist geduldig…
Leider ist auch bei der Fahrtenbuchmethode der Verkauf des Autos zu 100% steuerpflichtig, obwohl man die Abschreibung nur teilweise berücksichtigen durfte.
Tipp: Bei Gebrauchtwagen oder als nebenberuflich Selbstständiger lohnt es sich oft nicht, das Auto als Betriebs-PKW ins Betriebsvermögen aufzunehmen. Eine Alternative ist der Ansatz mit Reisekostenpauschale: Alles was Sie brauchen ist eine Aufstellung über Ihre betrieblichen Fahrten (z.B. eine abgespeckte Fahrtenbuchvariante, bei der nur betriebliche Fahrten eingetragen werden oder eine Excel-Datei). Diese Fahrten können Sie dann mit 0,30EUR je gefahrenem km als Kosten berücksichtigen. Rechnen Sie mal nach: kommt Ihr Auto an die 0,30EUR/km?
Man muss lediglich aufpassen, dass das Auto zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird, sonst wäre es notwendiges Betriebsvermögen und muss in den Betrieb.