7. März 2020
In Zeiten von zunehmender Knappheit an qualifizierten Arbeitnehmern macht es Sinn sich damit zu beschäftigen, wie man die Angestellten glücklich zu machen. Das Gehalt bleibt natürlich das einfachste Mittel um dieses Ziel zu erreichen.
Um das möglichst schonend für Ihren eigenen Geldbeutel und vorteilhaft für Arbeitnehmer zu gestalten, sollten Sie die steuer- und sozialversicherungsfreien Möglichkeiten ausnutzen.
Folgende steuer- und sozialversicherungsfreie Goodies gibt es u.a.:
- Sachbezüge (z.B. Tankgutschein, Warengutschein) – 44 EUR pro Monat
- Erstattung Fahrten Wohnung Arbeit, 0,30 EUR pro km (aber mit 15% Pauschalsteuer, die der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zahlen muss)
- Erstattung des Jobtickets
- Erstattung von Reisekosten
- Betriebliche Altersvorsorge bis zu 268EUR pro Monat und weitere 268EUR pro Monat steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig
- Feiertag-, Nacht- und Sonntagszuschläge zwischen 25% und 150% vom Gehalt steuerfrei (max. von 25EUR brutto, darüber hinausgehende Zuschläge sind sv- und steuerpflichtig)
- Aufmerksamkeiten zu persönlichen Ereignissen bis 60EUR brutto
- Erstattung von Kinderbetreuungskosten
- Beruflich bedingte Umzugskosten
- Fort- und Weiterbildungen
- Belegschafts- und Personalrabatte bis zu 4% und 1.080EUR jährlich
- Betriebliche Gesundheitsförderung
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